Die aktuellen Änderungen und Anpassungen der Coronaverordnung können Sie auf der Homepage des Kultusministeriums einsehen.
Das Kultusministerium informiert:
Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung gilt ab Montag, den 19. Oktober auch in den Unterrichtsräumen (außer im fachpraktischen Sportunterricht).
Die Maskenpflicht gilt nicht während der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken).
Anpassungen ab Donnerstag, dem 22. Oktober 2020
Ausnahme für die Pausenzeiten: Solange die Personen sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können Sie die Maske abnehmen.
In den Zwischen- und Abschlussprüfungen kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Gesundheitsbescheinigungen
Bescheinigung für minderjährige SchülerInnen
Bestätigung für volljährige SchülerInnen
Aktuelle Corona-Informationen
Hygienehinweise für Schulen (16.10.2020)
Umgang mit Coronafällen
Informationen zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen.
Hinweise zum Umgang der Schule im Zusammenhang mit auftretenden Coronafällen.
Informationen über einen möglichen Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen sowie dem Ausschluss von der Teilnahme wegen Rückkehr aus einem „Risikogebiet“.