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Schulordnung

Präambel:

Unsere Schule ist ein Lebensraum, in dem sich alle Beteiligten wohl fühlen sollen. Grundlage dafür sind Rücksichtnahme, gegenseitige Achtung und Ehrlichkeit. Menschlichkeit, Toleranz, geistige Freiheit und Solidarität sind die Grundwerte dafür, dass eine solche Gemeinschaft gelingen kann. SchülerInnen und LehrerInnen sorgen für ein faires Miteinander innerhalb und außerhalb des Unterrichts und achten gemeinsam auf Sauberkeit und auf die Einhaltung folgender Regeln:

1. VOR DEM UNTERRICHTSBEGINN

Ab 7.00 ist der Windfang im Ostflügel geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler gehen ab 7.35 Uhr zu ihren Unterrichtsräumen. Sind die Lehrkräfte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend, melden dies die KlassensprecherInnen im Lehrerzimmer.

2. GEMEINSAMES ARBEITEN

Das gemeinsame Arbeiten im Unterricht erfordert von allen Beteiligten ein Höchstmaß von Vorbereitung, Aufmerksamkeit und Engagement. Dass dieses gemeinsame Arbeiten gelingen kann, hängt von einer konzentrierten und rücksichtsvollen Arbeitshaltung ab. Jegliches Verhalten, das dieses gemeinsame Arbeiten stört, ist deshalb zu unterlassen.

3. VERHALTEN UND SAUBERKEIT VOR UND IN DEN UNTERRICHTSRÄUMEN

Alle SchülerInnen erscheinen vor dem Gong vor ihren Unterrichtsräumen. Zu den Aufgaben der Schüler- und Lehrerschaft gehören:

am Ende jeder Unterrichtsstunde

  • alle Stühle hochzustellen
  • für Sauberkeit im Raum zu sorgen
  • die Tafel zu reinigen
  • den Raum abzuschließen

am Ende jedes Unterrichtstages

  • alle Stühle hochzustellen
  • alle Fenster zu schließen
  • den Raum abzuschließen

vor jedem Ferienabschnitt

  • Tische und Stühle sauber zu hinterlassen

Die Sporthalle mit Umkleideräumen sowie alle anderen Fach- und Nebenräume dürfen nur unter Aufsicht betreten werden.
Die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten ist im Schulhaus verboten, diese Geräte sind ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren.

4. REGELUNGEN IN DEN PAUSEN

Während der 20-Minuten-Pause

  • verlassen grundsätzlich alle SchülerInnen das Schulgebäude
  • nehmen die zuständigen Lehrkräfte ihre Aufsichtspflicht wahr
  • werden alle Unterrichtsräume abgeschlossen
  • können je zwei SchülerInnen pro Klasse bei Raumwechsel in den großen Pausen die vor den Unterrichtsräumen abgelegten Schultaschen beaufsichtigen

Aufenthaltsbereiche sind:

    • der Schulhof und der Sportplatz
    • die Zugänge zum Bäcker im Sondertrakt
    • die Zugänge zu den Toiletten im Süd- und Sondertrakt
    • in begründeten Ausnahmefällen auch das Erdgeschoss des Sondertraktes
    • der Oberstufenraum für die Kursstufe

Das Schulgelände darf von nicht volljährigen SchülerInnen nicht verlassen werden.

5. RÜCKSICHTSVOLLER UND GEWALTFREIER UMGANG MIT SICH UND ANDEREN

Um einen geregelten und angstfreien Schulbetrieb zu sichern, ist es notwendig, dass alles unterbleibt, was innerhalb des Schulbetriebes, außerhalb im unmittelbaren Bereich der Schule und auf dem Schulweg zur Belästigung, Gefährdung oder Schädigung anderer führen kann. Ein rücksichtsvoller und gewaltfreier Umgang mit Menschen, Tieren und Dingen wird von allen am Schulleben Beteiligten erwartet.

Dazu gehört insbesondere:

      • Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller am Schulleben Beteiligten. Deshalb sind das Aufnehmen und das Veröffentlichen von Bildern, Filmen und Stimmen anderer Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung verboten.
      • ein faires Lehr- und Lernverhalten
      • die Bewegungsräume (Treppen, Flure, Durchgänge) freizuhalten
      • das Werfen von Gegenständen, das Ballspielen im Haus, das Sitzen auf Fenstersimsen, das Hinauslehnen aus den Fenstern und das Werfen von Schneebällen zu unterlassen

Das Mitbringen von Waffen, Munition, Feuerwerkskörpern, Laserpointern und gefährlichen Gegenständen ist ebenso verboten wie das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken sowie allen anderen Rauschmitteln und Drogen.

6. RAUCHEN

Unsere Schule ist eine rauchfreie Zone. Volljährige SchülerInnen, die das Schulgelände zum Rauchen verlassen, verwenden den bereitgestellten Aschenbecher, halten die Eingänge frei und sorgen in Eigenverantwortung für die Sauberkeit der Gehwege.

7. HAFTUNG

Für Schäden haften die Verursacher oder deren Erziehungsberechtigte.

Pforzheim, im September 2012