Notengebung

Lob- und Preisregelung der Pforzheimer Gymnasien

Grundidee:

Über Lob und Preis ist der Notendurchschnitt über alle Fächer entscheidend, ohne eine Differenzierung nach Haupt- und Nebenfächern.

Voraussetzungen:

  • Die Kopfnoten in Mitarbeit und Verhalten müssen mindestens „gut“ sein.
  • Bei einem Lob und Preis:

Keine 4 oder schlechter im Zeugnis / Kursstufe: kein Kurs unter 6 NP.

 

Klassen 5-7

Klassen 8-10

Kursstufe

Lob

ab 1,8

ab 2,0

ab 11,0 NP

Preis

ab 1,6

ab 1,8

ab 12,0 NP

Die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenkonferenz kann von diesen Regelungen in begründeten Ausnahmefällen abweichen, wenn mindestens zwei Drittel der abstimmungsberechtigten Lehrer*innen für diese Abweichung stimmen.

 

Verordnungen und Verwaltungsvorschriften

Auf dieser Seite finden Sie Links zu einigen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften (externe Links zu dem Bürgerservice Landesrecht BW)

Link zum Kultusministerium

Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung

Verordnung des Kultusministeriums
über die Versetzung an Grundschulen

Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an
Gymnasien der Normalform und an Gymnasien in Aufbauform mit Internat
(Versetzungsordnung Gymnasien)