Lob- und Preisregelung der Pforzheimer Gymnasien
Grundidee:
Über Lob und Preis ist der Notendurchschnitt über alle Fächer entscheidend, ohne eine Differenzierung nach Haupt- und Nebenfächern.
Voraussetzungen:
- Die Kopfnoten in Mitarbeit und Verhalten müssen mindestens „gut“ sein.
- Bei einem Lob und Preis:
Keine 4 oder schlechter im Zeugnis / Kursstufe: kein Kurs unter 6 NP.
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Klassen 5-7 |
Klassen 8-10 |
Kursstufe |
Lob |
ab 1,8 |
ab 2,0 |
ab 11,0 NP |
Preis |
ab 1,6 |
ab 1,8 |
ab 12,0 NP |
Die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenkonferenz kann von diesen Regelungen in begründeten Ausnahmefällen abweichen, wenn mindestens zwei Drittel der abstimmungsberechtigten Lehrer*innen für diese Abweichung stimmen.
Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
Auf dieser Seite finden Sie Links zu einigen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften (externe Links zu dem Bürgerservice Landesrecht BW)
Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung
Verordnung des Kultusministeriums
über die Versetzung an Grundschulen